Wunsch- und Wahlrecht

Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um Ihre Behandlung in der Földiklinik oder einer anderen Wunschklinik zu erhalten.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Nach §8 SGB IX hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren. WichtigSie haben das Recht, jede geeignete Rehabilitationsklinik frei auszuwählen. Die Földiklinik erfüllt alle Voraussetzungen für Ihre Wunschklinik:

  • Die Földiklinik hat mit den Kostenträgern Versorgungs- oder Belegungsverträge (z.B. nach §111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen; oder nach § 38 SGB IX mit den Deutschen Rentenversicherungen). 
  • Die Földiklinik ist nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert
  • Die Földiklinik ist nachweislich für die Behandlung lymphologischer Erkrankungen geeignet.

So wenden Sie das Wunsch- und Wahlrecht korrekt an:

  • Wenn Sie noch keinen Antrag auf Rehabilitation gestellt haben, aber eine Wunschklinik haben: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag ein (Download-Portal)
  • Wenn Sie Ihren Reha-Antrag bereits verschickt haben, aber noch keine Antwort erhalten haben: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nachträglich ein und verweisen Sie auf Ihren Reha-Antrag (Download-Portal)
  • Wenn Ihr Reha-Antrag bereits für eine andere Klinik bewilligt wurde: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein (Download-Portal).

Das sollten Sie beim Ausfüllen des Formulares beachten:

Begründen Sie verständlich und präzise: Ihr Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand Ihres Antrages, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird.  Stellen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik in den Vordergrund. Die medizinische Eignung der Klinik ist wichtiger als das Wirtschaftlichkeitsgebot. Mit anderen Worten: Ist Ihre Wunschklinik medizinisch besser geeignet als die vom Kostenträger zugewiesene, wird diese bewilligt, auch wenn dafür ggf. höhere Kosten entstehen.

Argumente für Ihre Wunschklinik

Wenn Sie noch keinen Antrag auf Reha gestellt haben, aber eine Wunschklinik haben: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag ein. Die medizinische Eignung ist das stärkste Argument für die Wunschklinik. Weitere Argumentationshilfen erhalten Sie im Download-Portal.

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