Medizinprodukte

Definition

Medizinprodukte sind Produkte. Sie haben einen medizinischen Zweck. Der Hersteller stellt sie für den Menschen her. Medizinprodukte können auch Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten. Diese Stoffe können wie Arzneimittel (Medikamente) wirken. Sie können auch als Bestandteil von Arzneimitteln angesehen werden. Medizinprodukte haben eine Wirkung auf den menschlichen Körper.

Medizinprodukte wirken anders als Arzneimittel. Arzneimittel wirken chemisch oder biologisch. Die Hauptwirkung von Medizinprodukten erfolgt vor allem durch physikalische (körperliche) Methoden.

Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte

Die Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte in der Földiklinik ist
Frau Dr. Regina Kluge

Der Medizinprodukteberater in der Földiklinik ist
Herr Christian Dickert

Anschrift:

Földiklinik GmbH & Co. KG
Rößlehofweg 2-6
D - 79856 Hinterzarten
Telefon: +49 (0)7652 - 124 – 0
Fax: +49 (0)7652 - 124 – 116
medizinprodukte@foeldiklinik.de

Medizinproduktegesetz

Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist seit dem 1. Januar 1995 gültig. Es wurde zuletzt am 18. Juli 2017 geändert.

BGBl. I S. 2757

Das Medizinproduktegesetz regelt die Sicherheit von Medizinprodukten. Es dient auch zum Schutz von Patienten und Anwendern. Es gibt Regeln für das Inverkehrbringen (Verkauf) und für die Nutzung (Anwendung) von Medizinprodukten. Es setzt europäische Richtlinien in nationales Recht um. Diese Richtlinien sind über:

  • aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Medizinprodukte
  • In-vitro-Diagnostika

Das Medizinproduktegesetz beinhaltet auch nationale Vorschriften. Diese Vorschriften betreffen die Überwachung und die Anwendung von Medizinprodukten. Weitere Details zur Nutzung und Pflege von Medizinprodukten sind in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt.

MPBetreibV